Im neuropsychiatrischen Bericht – Gutachten vom 11. Mai 2020 (AB 58) ist weiter auffällig, dass zunächst angegeben wurde, aufgrund der Corona-Massnahmen hätten sich höchstens zwei Personen in einem Raum auf 60 m2 befunden (AB 58, S. 6). Im Verlauf der Untersuchung hat der Vater dann aber mehrfach seine zweite Ehefrau angewiesen, etwas zu holen (AB 58, S. 21, 22 und 24) oder er zeigte auf diese, um – so die Gutachterin – das Wort "Rock" zu umschreiben (AB 58, S. 26), was voraussetzt, dass die Ehefrau auch im Arbeitszimmer anwesend war, in dem die Untersuchung stattfand (AB 58, S. 18) und nicht davon auszugehen ist und auch von keiner Partei behauptet wurde, dass dieses Arbeitszimmer