sie wirken ergebnisorientiert. Problematisch erscheint in dieser Hinsicht insbesondere, wenn die Untersuchung des Vaters in Anwesenheit seiner zweiten Ehefrau (E.A._____) durchgeführt wurde (vgl. auch KB 246, S. 25). Diese soll aufgrund ihrer finanziellen Begehrlichkeiten mitursächlich für den kolossalen Familienstreit zwischen dem Vater und seinen beiden Söhnen gewesen sein (vgl. Klage Rz. 18). Sie ist wegen der aus dem Vermögen des Vaters erhaltenen finanziellen Leistungen aufgrund der Gefahr eines Interessenkonflikts auch nicht als Beiständin des Vaters eingesetzt worden (vgl. KB 142, S. 18).