Dass der Vater an aphaischen Störungen litt, die sein Sprechvermögen betreffen – und die Kommunikation deshalb nicht "gut" sein kann, ergibt sich auch aus dem ärztlichen Gutachten vom 24. April 2018 mit Untersuchung vom 18. April 2018 (AB 72). Widersprüchlich ist auch, wenn im ärztlichen Gutachten vom 24. April 2018 (AB 72) beispielsweise ausgeführt wird, der Vater habe präzise autobiographische Daten angeben können, die sein Studium, seine Beschäftigung, wie auch Alter und Namen der Familienmitglieder betreffen, was nicht mit den Ergebnissen der Videoaufzeichnung der Untersuchung im Gutachten MZ.__