_ vereinbar ist, gemäss welchem der Vater am 17. Juli 2018 an einer schweren Sprechstörung litt und das mündliche Ausdrucksvermögen des Vaters nur mühsam, beschwerlich, nicht fliessend, nicht prosodisch sowie mit häufigen Pausen und Unterbrechungen erfolgte (AB 70). Dass der Vater an aphaischen Störungen litt, die sein Sprechvermögen betreffen – und die Kommunikation deshalb nicht "gut" sein kann, ergibt sich auch aus dem ärztlichen Gutachten vom 24. April 2018 mit Untersuchung vom 18. April 2018 (AB 72).