Beispielsweise wird in der ärztlichen Bestätigung vom 31. März 2018 (AB 62) ausgeführt, der Allgemeinzustand des Vaters habe sich signifikant verbessert und die Kommunikation sei gut, was nicht mit den Ergebnissen des Gutachtens MZ._____ vereinbar ist, gemäss welchem der Vater am 17. Juli 2018 an einer schweren Sprechstörung litt und das mündliche Ausdrucksvermögen des Vaters nur mühsam, beschwerlich, nicht fliessend, nicht prosodisch sowie mit häufigen Pausen und Unterbrechungen erfolgte (AB 70).