Danach nahmen die medizinischen Begutachtungen des Vaters ab dem Frühjahr 2018 – nachdem die beiden Söhne am 19. März 2018 den Antrag gestellt hatten, ihren Vater gerichtlich zu verbeiständen (KB 135 f.) – sprunghaft zu. Dabei fällt auf, dass sich eine Vielzahl der so produzierten medizinischen Berichte inhaltlich diametral widersprechen. Beispielsweise wird in der ärztlichen Bestätigung vom 31. März 2018 (AB 62) ausgeführt, der Allgemeinzustand des Vaters habe sich signifikant verbessert und die Kommunikation sei gut, was nicht mit den Ergebnissen des Gutachtens MZ.