Die Frage der Handlungsfähigkeit des Vaters vor dem 8. Februar 2021 richtet sich somit nach griechischem Recht. Nach griechischem Recht bestimmen sich demnach auch die Regeln der Beweislast, der Umkehr der Beweislast, der Vermutungen und der Fiktionen. Die Regeln zum Recht auf Beweis, zur Beweiserhebung und Beweiswürdigung ergeben sich demgegenüber aus der lex fori und damit aus dem Schweizer Recht.