Hinsichtlich der Frage, ob der Vater als Zeuge vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau erscheinen sollte, führte Rechtsanwalt MB._____ in einer E-Mail vom 18. August 2017 aus, dass er eine Zeugenbefragung des Vaters in Griechenland beantragen werde, da der Vater aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nicht reisen könne (KB 257). Auch die Korrespondenz zwischen den Rechtsanwälten des Vaters (MB.