In einem Fall, in dem ein zypriotisches Gericht dem Betroffenen gestützt auf die Feststellung, wonach der Betroffene an einem fortgeschrittenen Hirnschwund bzw. einer zerebralen Hirnatrophie leide, betreffend die Vermögensverwaltung die Urteilsfähigkeit abgesprochen und ihn für unmündig erklärt hat, durfte das Anerkennungsgericht gemäss dem Bundesgericht diese Beurteilung nicht mehr überprüfen.102 Wie die Klägerin zu Recht ausführt, muss diese für das Anerkennungsgericht geltende Regel