392 ff. und 684). Es sei zum Schluss gekommen, dass die sehr schwere Abnahme der geistigen Funktionen des Vaters (schwere Demenz) endgültig im April 2017 belegt worden sei. Der Vater sei ausserstande gewesen, verständliche Antworten auf Fragen zu geben. Folglich sei der Vater laut der Feststellung des Gericht ZA._____ spätestens seit dem April 2017 vollständig geschäftsunfähig gewesen (Replik Rz. 399 und 685). Angesichts der Schwere und Unheilbarkeit der geistigen Defizite des Vaters habe das Gericht ZA._____ die schwerste verfügbare Form der Vormundschaft, nämlich die vollständige Entmündigung, angeordnet (Replik Rz. 688).