_ habe Gutachten von zwei Sachverständigen bzw. Fachärzten angeordnet (Replik Rz. 683). Weiter habe das Gericht ZA._____ alle von den Parteien vorgelegten Beweise, beispielsweise verschiedene Aussagen, die Krankheitsgeschichte des Vaters sowie sämtliche Sachverständigengutachten, d.h. sowohl die von den Parteien eingereichten Privatgutachten als auch die gerichtlichen Gutachten MZ._____, QZ._____ und JZ._____, berücksichtigt und am 15. April 2019 den Vater persönlich angehört. Dabei sei es zum Schluss gekommen, dass die Befunde im Gutachten JZ._____ überzeugender seien als jene der anderen Gutachter (Replik Rz. 392 ff. und 684).