Hinsichtlich der Besprechung vom 11. Oktober 2012 sprechen sowohl der interne Report vom tt.mm. 2016 (KB 181), die Notizen der BE._____ von der Besprechung vom 9. Oktober 2015 (KB 284) als auch die Zunahme der Aktivitäten im Herbst 2015 (insbesondere Rechts- und Steuerabklärungen) gegen eine im Jahr 2012 getroffene Vereinbarung des Vaters und seiner beiden Söhne, die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten auf die Klägerin übertragen zu wollen. Die Aussage des griechischen Rechtsanwalts, IZ._____, vom 8. Juni 2017, wonach "approx a couple years ago" entschieden worden sei, die Klägerin als Aktionärin der Beklagten zu zeigen (vgl. KB 182) widerspricht dem nicht (vgl. aber Klage Rz.