Vater und die beiden Söhne anschliessend bereits umgesetzt, indem der Vater seinen beiden Söhnen am 13. November 2015 je 1/3 der Aktien der Klägerin schenkte. Die weiteren Teile der "Fusion", d.h. die Sitzverlegung der Klägerin in die Schweiz und die tatsächliche Fusion der Klägerin und der Beklagten wurden danach aber aufgrund des Ausbruchs des Familienstreits nicht mehr durchgeführt.