Damit einher geht, dass die internationalen Rechts- und Steuerabklärungen (Griechenland – Schweiz – Panamá) der Berater der Familie um den 9. Oktober 2015 sprunghaft zunahmen. Fraglich war insbesondere, wie die beiden Söhne an der Beklagten beteiligt werden würden, da zu diesem Zeitpunkt sowohl die Klägerin als auch die Beklagte im Alleineigentum des Vaters standen – je 1/3 der Aktien der Klägerin schenkte der Vater seinen beiden Söhnen erst am 13. November 2015, wobei der Widerruf der Schenkung vom 6. April 2016 durch den Vater ungültig war (vgl. KB 85 ff.). Dies erklärt die umfangreichen rechtlichen Abklärungen in jegliche Richtung hin.