Demnach ist das Handelsgericht davon überzeugt, dass der Vater und die beiden Söhne bloss im Grundsatz die Idee hatten, dass der Vater seine beiden Söhne an der Beklagten beteiligen wolle und zwar auf eine möglichst steuerneutrale Art und Weise, die von den Rechts- und Steuerberatern noch abzuklären sei (vgl. KB 181 und 284). Damit einher geht, dass die internationalen Rechts- und Steuerabklärungen (Griechenland – Schweiz – Panamá) der Berater der Familie um den 9. Oktober 2015 sprunghaft zunahmen.