Interner Report vom 14. Dezember 2016 und E-Mail vom 8. Juni 2017 Die Klägerin behauptet, IZ._____ (griechischer Anwalt des Vaters) habe in seinem internen Report vom tt.mm. 2016 anerkannt, dass der Vater im Jahre 2015 durchaus vom Downstream-Merger zwischen der Klägerin und der Beklagten gewusst habe und damit einverstanden gewesen sei (Replik Rz. 88 und 145; KB 181). Derselbe griechische Anwalt habe in einer E-Mail vom 8. Juni 2017 an MB._____ erneut ausdrücklich eingeräumt, der Vater habe zugestimmt, dass die Klägerin die Aktien der Beklagten halte (Replik Rz. 89 und 148; KB 182).