schickte FZ._____ an IB._____ (Beklagte) ein Aktienregister der Beklagten, wonach die Klägerin deren Alleinaktionärin und der Vater und die beiden Söhne wirtschaftlich Berechtigte seien (KB 68). Die Bankdokumente wurden der Bank Y._____ mit Begleitbrief vom 30. Dezember 2015 zugestellt, worin festgehalten wurde, die Wohnadresse des Vaters sei noch nicht bestätigt und müsste eventuell noch korrigiert werden (KB 67). Mit E-Mail vom 4. Januar 2016 schickte IB._____ (Beklagte) dem Vater und den beiden Söhnen die der Bank Y._____ zugestellten Formulare (KB 66). Daraufhin fragte der Sohn 2 mit E-Mail vom 4. Januar 2016 nach, wo die Erklärung hinsichtlich des Wohnsitzes des Vaters sei.