den Jahresabschluss 2014 zu (KB 45). Dieser zeigt die Bilanz der Klägerin per Ende 2014, wobei diese bloss zwei Positionen enthielt: Als Aktivum wird das Darlehen der Klägerin an die Beklagte in der Höhe von USD 78'114'360 "accounts receivable [Beklagte]" und als Passivum eine Schuld gegenüber den Aktionären in der gleichen Höhe "accounts payable – Shareholders" aufgelistet (AB 41). Erst nachdem FB._____ (BE._____) in seiner Antwort vom 4. Januar 2016 (AB 42) darauf hinwies, aus dem Jahresabschluss 2014 der Klägerin gehe nicht hervor, dass diese Aktionärin der Beklagten sei und IB._____ (Beklagte) diese Frage mit E-Mail vom 5. Januar 2016 (AB 42) an den griechischen Rechtsanwalt FZ.