noch die Interessen des Vaters und beider Söhne vertreten (vgl. Replik Rz. 331), andernorts behauptet sie hingegen, FZ._____ sei zu besagter Zeit Ende 2015 der Rechtsvertreter des Vaters gewesen (Klage Rz. 114). Die Beklagte behauptet demgegenüber, FZ._____ habe damals bereits ausschliesslich die Interessen der beiden Söhne vertreten (Antwort Rz. 196 und 222). Aus einer E-Mail von IB._____ (Beklagte) an PB._____ (ehemaliger Rechtsvertreter der Beklagten) und an FB._____ (BE._____) vom 17. Mai 2016 (AB 36) geht immerhin hervor, dass FZ._____ tatsächlich zunächst für die ganze Familie, dann aber nur noch für die beiden Söhne tätig war. Die Vehemenz mit welcher FZ.