gegenüber NB._____ klar, dass der Vater und seine beiden Söhne zu je 1/3 sowohl Aktionäre als auch Beneficial Owner der Klägerin und daher auch der Beklagten seien. Jetzt gehe es darum, die Beteiligung des Vaters an der Klägerin nach deren Sitzverlegung in die Schweiz auf die beiden Söhne zu übertragen, wobei der Vater bis zu seinem Ableben die Stimm- und Dividendenrechte behalte. Es solle sichergestellt werden, dass die Beteiligung des Vaters mit dessen Tod vollständig und definitiv auf die - 64 -