Mit E- Mail vom 26. November 2015 (KB 59) teilte NB._____ FZ._____ ferner mit, das Formular A gegenüber den Banken könne durch den entsprechenden Verwaltungsrat einfach den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Unklar sei noch, was mit dem Übergang des Drittels der Aktien des Vaters auf seine beiden Söhne gemeint sei. Sei damit seine Beteiligung an der Klägerin oder an der Beklagten nach der Fusion gemeint? Beides könne durch Verkauf oder Schenkung unwiderruflich erfolgen. Hinsichtlich der Steuerfolgen fragte NB._____ weiter, ob dies vom Steuerberater des Vaters gemacht werde. Mit E-Mail vom 27. November 2015 (KB 59) klärte FZ.