_ mit E-Mail vom 16. November 2015 (KB 57), dass die anderen 2/3 der Aktien der Klägerin je zur Hälfte den beiden Söhnen des Vaters gehörten. Dies sei aber weder in irgendeinem Verzeichnis noch in den Offenlegungen der Beneficial Owners gegenüber den Banken deklariert. Die Familienmitglieder möchten diese Formalitäten jetzt aber in Angriff nehmen. Es sei das Verständnis des Vaters und der beiden Söhne, dass der Anteil des Vaters steuerlich so effizient wie möglich auf die beiden Söhne übertragen werde und eine solche Übertragung nicht mehr widerrufen werden könne. Der Eigentumsübergang bei gleichzeitiger Einräumung der Nutzniessung für den Vater werde entschädigungslos erfolgen. Hin-