In seiner E-Mail vom 16. November 2015 wollte FZ._____ zusätzlich wissen, ob die Beteiligung des Vaters an der Beklagten mit dessen Pauschalbesteuerung vereinbar sei oder ob der Vater sich von dieser Beteiligung zu trennen hätte (KB 56). Mit E-Mail vom 16. November 2015 (KB 57) antwortete die schweizerische Rechtsanwältin QB._____ an FZ._____, es sei nach Schweizer Recht zulässig, dass der Vater bestimmte zukünftige Aktien seinen beiden Söhnen verkaufe oder verschenke. Es wäre aber empfehlenswert eine Suspensivbedingung aufzunehmen, falls die Fusion nicht zustande komme. Auch die Aufteilung zwischen Eigentum und - 63 -