Korrespondenz mit Rechtsanwalt NB._____ und QB._____ Mit E-Mail vom 13. November 2015 und dem Betreff "[Vater] – Question" (KB 56) fragte der griechische Rechtsanwalt FZ._____ den schweizerischen Rechtsanwalt NB._____, ob dieser ihm hinsichtlich einer Aktienbeteiligung des Vaters helfen könne. Dieser halte 1/3 der Klägerin, die wiederum die Alleinaktionärin der Beklagten sei. Es werde derzeit untersucht, die Klägerin mit der Beklagten zu fusionieren, wobei die Klägerin zunächst ihren Sitz in die Schweiz verlege. Nach der Fusion werde der Vater zu 1/3 direkt an der Beklagten beteiligt sein.