Diese Notizen stellen ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass der Vater und die beiden Söhne weder am 11. Oktober 2012 noch am 9. Oktober 2015 vereinbart haben, die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten auf die Klägerin zu übertragen. Andernfalls macht es keinen Sinn, dass unter dem Punkt "3 Summary" verschiedene Szenarien und deren steuerliche Beurteilung dargestellt werden, darunter der Fall einer Übertragung der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten vom Vater auf seine beiden Söhne sowie der Fall einer Übertragung der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten vom Vater auf eine Drittpartei.