_) vorbereitet (vgl. dessen E-Mail vom 7. März 2016). Auf der Vollmacht wird als Vollmachtgeber entweder die Klägerin oder drei nicht namentlich genannte natürliche Personen angegeben. Diese Vollmacht wurde anschliessend von IB._____ (Beklagte) mit E-Mail vom 8. März 2016 an den Vater und den Sohn 2 zum Ausfüllen der Dokumente weitergeleitet (KB 52). Wäre es zu diesem Zeitpunkt für die BE._____ oder die Beklagte klar gewesen, wer Eigentümer der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten war, wäre mit Sicherheit keine Auswahl zur Verfügung gestellt worden.