Auch in diesen Fragen wird der Vater als Beneficial Owner der Beklagten aufgeführt. Es ging also nicht nur um einen Drittel der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten, sondern um alle Inhaberaktien. Mit einem Steuermemo vom tt.mm. 2015 (Possible succession planning) beantwortete die BE._____ die ihr gestellten Fragen (AB 30). Darin werden verschiedene Szenarien dargestellt, in denen einmal der Vater als Übertrager – und damit Eigentümer – der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten dargestellt wird, ein anderes Mal wird die Klägerin als Inhaberin dargestellt. Als Indiz spricht dieses Steuermemo sowie die entsprechenden Fragestellungen weder in die eine noch in die andere Richtung.