Folgen hätte es, wenn der Vater der Beneficial Owner der Beklagten wäre? ii) Welche steuerrechtlichen Folgen hätte es, wenn der Vater die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten zu Lebzeiten seinen Familienangehörigen übereignen würde? iii) Gibt es eine Möglichkeit, die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten den Familienangehörigen zu übereignen und die Stimmrechte zu behalten? und iv) Sind die gestellten Fragen anders zu beantworten oder würde es helfen, wenn für die genannten Szenarien eine Holdinggesellschaft gegründet würde? Auch in diesen Fragen wird der Vater als Beneficial Owner der Beklagten aufgeführt.