Mit E-Mail vom 6. Oktober 2015 schickte FB._____ (BE._____) IB._____ (Beklagte) den beantworteten Fragebogen zurück, welcher diesen mit E-Mail vom 6. Oktober 2015 an den Sohn 2 mit Kopie an DZ._____ weiterleitete. Dem Fragebogen zu Besprechungszwecken lässt sich entnehmen, dass in einem ersten Schritt ein Downstream-Merger zwischen der Klägerin und der Beklagten durchgeführt werden sollte, wobei die Beklagte die übernehmende Gesellschaft wäre und anschliessend zweitens die Verlustvorträge der Beklagten mit deren neuem Aktienkapital aus der Ausgabe neuer Aktien an zwei neue Aktionäre verrechnet werden sollten, wobei der bisherige Aktionär auf seine Bezugsrechte verzichten würde.