_ als die Klägerin war. Demnach spricht dieses Indiz eher gegen eine Vereinbarung zwischen dem Vater und seinen beiden Söhnen vom 11. Oktober 2012, wonach die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten auf die Klägerin zu übertragen gewesen wären. Weiter spricht dieses Indiz stark gegen die klägerische Argumentation, wonach die beiden Söhne bereits seit dem Jahr 2001 zu je 1/3 Eigentümer der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten waren. Chronologisch ist als nächstes die Korrespondenz von und mit der BE._____ vom 24. September 2015 bis 6. Oktober 2015 (KB 61) zu - 58 -