Eigentum an den Aktien jederzeit wieder auf sich selber zu übertragen. Damit übereinstimmen würde immerhin, dass die ehemaligen Inhaberaktien in diesem Zeitpunkt offenbar im Eigentum der YC Foundation._____ gestanden haben sollen (Antwortbeilage 4 des Vaters im Verfahren HOR.2017.39; AB 139 betreffend jederzeitiges Widerrufsrecht des Vaters hinsichtlich der By-Laws der YC Foundation._____ und AB 140 f.). Die entsprechenden Fragen gemäss E-Mail vom 26. März 2015 (AB 31) leitete IB._____ (Beklagte) mit E-Mail vom 27. März 2015 an DB._____ (BE._____) zur Abklärung weiter (AB 32). Mit einem Steuermemo vom 31. März 2015 (Possible change in ownership) beantwortete die BE.