Auch den Notizen der BE._____ von der Besprechung vom 9. Oktober 2015 (vgl. KB 284) lässt sich entnehmen, dass der Vater und seine beiden Söhne bloss in privater Eigenschaft teilnahmen, andernfalls, wie bei IB._____, in Klammern ein Vermerk zur vertretenen Gesellschaft angegeben worden wäre. Demnach ist davon auszugehen, dass einzig der Vater und die beiden Söhne miteinander im Austausch waren.