Sie behauptet, der Vater und die beiden Söhne hätten aufgrund ihrer faktischen Kontrolle über die Klägerin als faktische Organe der Klägerin gegolten. Da der Vater und die beiden Söhne sämtliche Aktionäre der Klägerin gewesen wären, hätten sie auch für diese handeln können. Die Klägerin behauptet aber nicht, dass der Vater und die beiden Söhne anlässlich der Besprechungen auch tatsächlich für die Klägerin eine Willenserklärung abgegeben bzw. für diese gehandelt hätten.