2.3.2.2. Würdigung 2.3.2.2.1. Schuldvertrag Worin der von der Klägerin für die Jahre 2012 bzw. 2015 geltend gemachte Schuldvertrag besteht, ist nur schwierig zu verstehen: Zunächst stellt sich die Frage, wer überhaupt gegenseitige Willenserklärungen geäussert haben könnte. Die Klägerin behauptet diesbezüglich, dass am 11. Oktober - 53 -