Schliesslich wären auch innerhalb eines Vergleichs die Formvorschriften der Schenkung einzuhalten. Auch in einem Vergleich müssten diejenigen Formvorschriften eingehalten werden, die für die im Vergleich getroffene Abrede gelten würden. Die entsprechenden Formvorschriften der Schenkung wären nicht eingehalten worden (Antwort Rz. 440). Auch bei einer Schenkung zu Gunsten - 52 -