Letztlich sei auch der ehemalige Rechtsvertreter der Beklagten, Rechtsanwalt PB._____, bloss von IB._____ instruiert worden (Antwort Rz. 243 f. und 248; AB 47). Die Beklagte bemängelt, dass die Klägerin hinsichtlich der behaupteten Vereinbarungen vom 11. Oktober 2012 und 9. Oktober 2015 einen bunten - 51 -