_ geschickt (Antwort Rz. 233). Diesem hätten die beiden Söhne das Aktionärsverzeichnis erst am 18. Januar 2016 zur Unterzeichnung vorgelegt (Antwort Rz. 235; AB 29). Als der Vater von der fehlerhaften Eintragung im Aktionärsverzeichnis erfahren habe, habe er IB._____ mit E-Mail vom 6. Februar 2016 darauf hingewiesen (Antwort Rz. 236; AB 45). OB._____ habe er telefonisch darauf hingewiesen (Antwort Rz. 237). Danach habe dieser mit Schreiben vom 8. Februar 2016 seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der Beklagten mitgeteilt (Antwort Rz. 237; AB 29). Der Vater habe IB._____ mit E-Mail vom 17. Februar 2016 noch einmal über seine Alleinaktionärsstellung an der Beklagten informiert.