damals nur noch die Interessen der beiden Söhne vertreten habe (Antwort Rz. 224). Im Übrigen seien die Pläne aus dem Herbst 2015 grossmehrheitlich nicht umgesetzt worden. Die Klägerin habe ihren Sitz nie in die Schweiz verlegt und es habe auch nie eine Fusion zwischen den Parteien gegeben. Es seien einzig die Aktien der Klägerin am 13. November 2015 zu je 1/3 auf die beiden Söhne übertragen worden (Antwort Rz. 226). Hinsichtlich der Angabe der wirtschaftlich Berechtigten der Beklagten gegenüber der Bank Y._____ im Jahr 2015 habe der Sohn 2 auf die Frage von IB.