mit den schweizerischen Rechtsanwälten NB._____ und QB._____ E-Mail-Kontakt gehabt habe (November und Dezember 2015), habe er nur noch die Interessen der beiden Söhne und nicht mehr jene des Vaters vertreten. Die schweizerischen Rechtsanwälte hätten auch keine Sachverhaltsabklärungen getroffen, - 50 -