Die Beklagte führt aus, der Sohn 2 habe IB._____ mit E-Mail vom 26. März 2015 damit beauftragt, die steuerlichen Folgen eines Verkaufs, einer Schenkung bzw. einer Nutzniessung der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten zu untersuchen, in der Annahme, deren Eigentümer sei ein griechischer Steuerzahler (Antwort Rz. 165; AB 31). Gestützt darauf habe IB._____ die BE._____ mit E-Mail vom 27. März 2017 mit der Beantwortung der Fragen beauftragt (Antwort Rz. 166; AB 32). Mit Memo vom 31. März 2015 habe die BE._____ die Fragen beantwortet (Antwort Rz. 167; AB 33). In diesen Unterlagen sei die Annahme unterstellt worden, die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten würden dem Vater gehören.