2.3.2.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet, dass der Vater und die beiden Söhne sich am 11. Oktober 2012 in ZZB._____ getroffen hätten und dort die Übertragung der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten auf die Klägerin vereinbart worden sein soll (Antwort Rz. 83 f., 384, 420 und 428). Der Vater habe nie den Willen gehabt, seine Aktien der Beklagten auf die Klägerin zu übertragen (Antwort Rz. 428). Die Klägerin könne dies nicht nachweisen (Antwort Rz. 86, 88 und 428), genauso wenig, wie dass eine Übertragung der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten auf die Klägerin eine bessere steuerliche Folge mit sich ziehe (Antwort Rz. 384).