Selbst wenn damals unter dem Vater und den beiden Söhnen strittig gewesen wäre, wer Eigentümer der Aktien gewesen sei, hätten die Parteien mittels eines vergleichsähnlichen Innominatvertrags über die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten verfügen können (Klage Rz. 217). Das gelte auch dann, wenn die Klägerin an besagter Sitzung nicht anwesend gewesen sein sollte. Formalistisch wäre es jedenfalls, die Anwesenheit des klägerischen Board of Directors zu verlangen, zumal mit dem Vater und den beiden Söhnen unbestritten sämtliche Aktionäre der Klägerin anwesend gewesen wären.