notwendigen Anpassungen auch die formellen Eigentums- und Aktionärsverhältnisse betreffend die Klägerin und die Beklagte korrekt nachzutragen, d.h. die Klägerin als Alleinaktionärin der Beklagten und den Vater sowie die beiden Söhne als Aktionäre zu je 1/3 der Klägerin und damit auch zu je 1/3 als wirtschaftlich Berechtigte der Beklagten (Klage Rz. 87). Dies sei anlässlich einer gemeinsamen Sitzung des Vaters und der beiden Söhne vom 9. Oktober 2015 in ZZB._____ beschlossen worden (Klage Rz. 88).