2.3.2. Besprechungen vom 11. Oktober 2012 und vom 9. Oktober 2015 2.3.2.1. Parteibehauptungen 2.3.2.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, der Vater und seine beiden Söhne hätten am 11. Oktober 2012 in ZZB._____ vereinbart – d.h. ihren diesbezüglich übereinstimmenden Willen geäussert –, das je zu 1/3 gehaltene Eigentum an den ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten auf die Klägerin zu übertragen, womit diese Alleinaktionärin der Beklagten geworden sei (Klage Rz.