aufzubewahren und dieser sie hierfür bei der Bank V._____ ablieferte. Weshalb dies im Namen der YB Foundation._____ geschehen ist, bleibt unklar. Nach dem Tod des Grossvaters haben sich dann der Vater und dessen Bruder geeinigt, dass das Eigentum an den besagten Aktien auf den Vater übergehen soll, ob von der YB Foundation._____ direkt oder via den Bruder des Vaters bleibt unklar. Jedenfalls spricht nichts gegen die Annahme, dass der Vater Alleineigentümer sämtlicher ehemaliger Inhaberaktien der Beklagten wurde.