Die Aktien hätten sich also immer in der Schweiz befunden (Klage Rz. 48 und 50). Die Beklagte bestreitet im Einzelnen, dass der Vater und die beiden Söhne konkludent vereinbart hätten, die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten zu je 1/3 zu halten bzw. dass es diesbezüglich ein gemeinsames Verständnis gegeben habe (vgl. Antwort Rz. 57 ff.).