– Manager der YC Foundation._____ (vgl. Duplik Rz. 157) – vom 21. September 2006, wonach die YC Foundation._____ Eigentümerin der ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten gewesen sein soll und sie diese in einem Wertschriftendepot bei der Bank X._____ halte (Antwortbeilage 4 des Vaters im Verfahren HOR.2017.39). Die Parteien scheinen sich jedenfalls darüber einig zu sein, dass der Vater die ehemaligen Inhaberaktien der Beklagten vom Grossvater nicht geerbt hatte (vgl. Replik Rz. 12 der Klägerin im Verfahren HOR.2017.39 sowie die entsprechenden Replikbeilagen 87 f.). - 41 -