Es gelten daher die wertpapierrechtlichen Regeln, sofern das Aktienrecht keine Abweichungen vorsieht.71 Damit folgt das Recht aus dem Papier jenem am Papier: Wer Eigentümer des Papiers ist, hat Anspruch an den im Papier verbrieften Rechten.72 Dabei ist zu beachten, dass als Inhaberpapiere ausgestaltete Inhaberaktien kausaler und nicht abstrakter Natur sind.