2.1.4. Erbstatut Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz im Ausland untersteht dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist (Art. 91 Abs. 1 aIPRG). Das auf den Nachlass anwendbare Recht bestimmt unter anderem, was zum Nachlass gehört und wer in welchem Umfang daran berechtigt ist (Art. 92 Abs. 1 IPRG).