1.5.3.2. Eintragungsklage Mit Rechtsbegehren Ziff. 5 macht die Klägerin geltend, die Beklagte habe sie als Namenaktionärin in ihr Aktienbuch einzutragen. Da sich die Beklagte weigert, die Klägerin als Aktionärin in ihr Aktienbuch einzutragen, ist das Vorliegen eines aktuellen schutzwürdigen Interesses der Klägerin an einem entsprechenden Entscheid offensichtlich.